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IPPNW gegen Gesetzesänderung zum verstärkten Einsatz medizinischer Methoden zur Alterseinschätzung

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Auch mit bildgebenden Verfahren ist es unmöglich, das Alter so präzise einzuschätzen, dass eine Minderjährigkeit mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann. Trotzdem werden vielerorts Gutachten erstellt, die mittels solcher Verfahren die Volljährigkeit der Untersuchten behaupten. Auf Grund der großen Streubreite ist anzunehmen, dass umgekehrt ein relevanter Anteil Volljähriger durch die Röntgenuntersuchungen als minderjährig eingeschätzt wird. Ein Nutzen der radiologischen Altersdiagnostik für die staatliche Asylpolitik ist daher nicht gegeben. Die Gutachten sind zudem mit sehr hohen Kosten verbunden. Die ohne rechtfertigende Indikation (RöV, § 23) angeordneten Röntgenuntersuchungen ohne medizinische Indikation verursachen eine Strahlenbelastung, die aus ethischen Erwägungen nicht zu rechtfertigen ist, wie die ZEKO in ihrer Stellungnahme vom September 2016 feststellte. Diese Untersuchungen stellen eine besondere Art von Körperverletzung dar und sind deshalb zu unterlassen.

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