Claudio Knüsli, von welchen Grenzwerten sprechen wir bei hohen, beziehungsweise niedrigen Dosen ionisierender, umgangssprachlich radioaktiver Strahlung?
Die Unterteilung in niedrige, beziehungsweise hohe Strahlendosen ist willkürlich bei 100 Millisievert (mSv) angesetzt. Die biologischen Wirkungen im lebenden Organismus sind jedoch fliessend. Auch niedrige Strahlendosen können lebensbedrohliche Krankheiten, wie z.B. Krebs auslösen. In Sachen „Grenzwert“ gelten internationale Strahlenschutznormen. Danach darf die allgemeine Bevölkerung pro Jahr nicht mehr als 1mSv Emissionen aus künstlichen Quellen erhalten, wie zum Beispiel von Atomkraftwerken im Normalbetrieb. Die Grenzwerte für Personen, die beruflich strahlenexponiert sind, wie z.B. Röntgen- oder AKW-Personal sind höher angesetzt. Sie liegen bei 20 mSv pro Jahr in nicht mehr als fünf aufeinander folgenden Jahren.
Welche gesundheitlichen Störungen sind bei hohen Strahlendosen zu beobachten?
Sind Menschen ionisierender Strahlung in sehr hohen Dosen ausgesetzt, wie etwa bei einer Atombombenexplosion, oder bei unsachgemässer Strahlentherapie, führt dies zu Hautdefekten im Sinne von Verbrennungen. Man spricht in diesem Fall von deterministischen, oder vorhersagbaren Schäden. Vergleichbar ist dies mit einem Sonnenbrand durch Sonnenexposition: Je länger die Exposition, umso intensiver die Hautrötung bis zur Blasenbildung. Jeder Exponierte zeigt eine Veränderung, zum Beispiel die erwähnte Hautrötung. Sehr hohe Strahlendosen führen zu tödlichen Störungen z.B. des Knochenmarks und der Schleimhäute des Magendarmtraktes.
Wie hoch waren die Strahlendosen für die Betroffenen der Atomkatastrophe von Fukushima?
Nur ein kleinerer Teil der Bevölkerung ist durch den Unfall von Fukushima hohen Dosen ionisierender Strahlung ausgesetzt worden. Die Evakuation von Hunderttausenden Menschen konnte dies verhindern. Das aktuelle Problem ist, dass viele Evakuierte durch Wegfallen von finanziellen Entschädigungen oder Unterstützung gezwungen sind, wieder in ihre verstrahlte Heimat zurückzukehren; mit der Begründung die Strahlungsintensität sei etwas zurückgegangen und niedrige Dosisraten (unter 20 mSv/ Jahr ) seien belanglos. Dieser Grenzwert gilt international und ist viel zu hoch angesetzt, insbesondere für Kinder und Frauen im gebärfähigen Alter.
Warum ist der Grenzwert für niedrige Dosisraten zu hoch angesetzt?
Niedere Dosen um 100 mSv und darunter führen zu stochastischen, oder zufallsbedingten Schäden. Das heisst, nicht jeder Betroffene wird geschädigt. Bei akuter Bestrahlung mit einer solchen Dosis merkt man vorerst nichts. Je höher jedoch die Dosis ist, umso höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass nach einem Zeitintervall von mehreren Jahren bis Jahrzehnten (Latenzphase) eine Krankheit auftritt. Die Strahlung verändert durch Ionisation die Erbsubstanz in lebenden Zellen, was später im Leben beispielsweise zu soliden Krebsformen (z.B. Speiseröhrenkrebs, Brustkrebs) oder Blutkrebs (Leukämie) führen kann.
In ihrer aktuellen Studie belegen Sie den ursächlichen Zusammenhang zwischen niedriger ionisierender Strahlung und Folgeerkrankungen. Wie kommen Sie zu diesem Ergebnis?
Im vergangenen Jahrzehnt gab es international mindestens 12 grosse Studien zu den Auswirkungen von ionisierender Niedrigstrahlung. Zuvor lagen derartige Datenerhebungen nicht vor. Alle kommen unabhängig voneinander zu dem Schluss, dass ein Dosis-Wirkungsverhältnis besteht. Das heisst, bei niedriger Strahlenexposition sind seltener und bei höherer Exposition häufiger medizinische Effekte zu beobachten. Doch Kausalität ist immer eine Interpretationssache: Bei einem tödlichen Schuss aus einer Pistole bleibt kein Spielraum, bei zufallsbedingten Prozessen sehr wohl. Deshalb werden zusätzlich zum Kriterium der Dosis-Wirkungsbeziehung weitere Aspekte hinzugezogen. Das ist zum Beispiel die Plausibilität, da man nach hohen Dosen eindeutig gehäufte Krebsfälle beobachtet. Weiter spielt die Häufung von Krankheit in zeitlich-räumlicher Verbindung zu einer Verstrahlung eine Rolle. Und es müssen potentiell krankheitsverursachende Faktoren, wie zum Beispiel das Rauchen ausgeschlossen werden. Zudem müssen strenge Regeln der epidemiologischen Forschung erfüllt sein.
Eine dieser neuen Studien untersuchte 300‘000 Angestellte von Atomkraftwerken in den USA, Grossbritannien und Frankreich. Warum ist sie so wichtig?
Sie sprechen die INWORKS-Studie an. Sie ist deshalb so wichtig, weil sich eine erhöhte Krebshäufigkeit bei diesem Kollektiv bestätigte, das berufsbedingt Strahlendosen um 25 mSv ausgesetzt war. Das fällt klar in den niederen Bereich. Wertvoll ist die Studie auch, weil bei jedem Angestellten individuell erfasst wurde, welcher Strahlendosis sie/er ausgesetzt war. Wichtig ist die Studie ebenfalls, weil sie bei diesen, durch ihre Arbeit chronisch leichtgradig verstrahlten AKW-Angestellten bestätigt, dass auch Nichtkrebserkrankungen, wie zum Beispiel Hirnschlag, bei niedrigen Strahlendosen gehäuft vorkommen.
Von welchen gesundheitsgefährdenden Dosisraten sprechen wir?
Die Begriffe „Dosis“ und „Dosisrate“ müssen unterschieden werden. Dosis meint eine absolute Grösse in Sv oder mSv, Dosisrate meint eine Dosis pro Zeiteinheit also z.B. mSv / Jahr. Umgangssprachlich wird das oft miteinander vermischt. Der oben erwähnte Grenzwert von 1 mSv / Jahr ist eigentlich eine Dosisrate. Heute muss man davon ausgehen, dass auch kleinste Strahlendosisraten von um 1mSv pro Jahr für die Gesundheit ein Risiko darstellen. Dazu liegt eine ausgezeichnete Publikation des Mediziners Ben Spycher aus Bern vor.
Das heisst also, es gibt keine ungefährliche Dosis ionisierender Strahlung?
Das trifft zu. Auch diagnostische, computertomographische (CT-) Untersuchungen bergen demnach erhöhte Gesundheitsrisiken. Was raten Sie den betroffenen Patienten?
Entscheidend ist, welche medizinische Fragestellung besteht. Das Risiko der zu erfassenden, oder auszuschliessenden Krankheit muss mit dem Risiko der Schädlichkeit der Strahlung verglichen werden. Kinder und Jugendliche, ebenso Schwangere, sind sehr viel empfindlicher gegenüber ionisierender Strahlung. Bei diesen Personengruppen muss man mit CT-Untersuchungen sehr zurückhaltend sein. Die Indikation für die jeweilige Untersuchung muss mit dem verordnenden Arzt besprochen werden. Für Patientinnen und Patienten, die medizinisch begründet eine Strahlenexposition brauchen, gibt es keine Grenzwerte, sondern Empfehlungen der Fachgesellschaften darüber, was in speziellen klinischen Situationen verantwortbar, respektive nötig ist. Es gibt gute Alternativen ohne ionisierende Strahlenbelastung – wie zum Beispiel Magnetresonanztomographie (MRT) oder Ultraschall. Kürzlich wurden entsprechende Empfehlungen der Gesellschaft für Chirurgie in der Schweiz. Ärztezeitung publiziert. Was man nicht tun sollte, sind „Screening-Computertomographien“ bei Gesunden. Denn in solchen Situationen ohne begründete Fragestellung ist die Strahlenbelastung nicht zu rechtfertigen.
Auch sehr niedrige ionisierende Strahlendosen, wie sie in der Umwelt vorkommen, können also Krebs hervorrufen. Welche Bauvorgaben in der Schweiz tragen diesem Umstand Rechnung?
Es liegt eine Verordnung des Bundesamtes für Gesundheit bezüglich der zulässigen Radonbelastung in Häusern vor. Beim zukünftigen AKW-Rückbau treten wir vom IPPNW dafür ein, dass keine radioaktiven Materialien freigemessen und dann rezykliert (als Baumaterialien wiederverwendet) werden dürfen. Freimessen bezeichnet den messtechnischen Nachweis, nach der dieses Abbruchmaterial so wenig strahlenaktiv sei, dass es nicht mehr überwacht werden müsse.
Sie forderten eine Revision der bisher geltenden, aber nach Ihren Erkenntnissen veralteten Grenzwerte der Internationalen Strahlenschutzkommission. Was ist der Status quo in dieser Sache?
Anlässlich des Jahreskongresses der ICRP (Internationale Strahlenschutz-kommission) in Paris vom 10. – 12. Oktober 2017 wurde bekannt gegeben, dass die ICRP-Richtlinien von 2007 leider noch mehrere Jahre gelten werden. Man werde jedoch aufmerksam die neuesten Studienresultate abwarten.
Radioaktive Strahlung
Korrekterweise sollte man von ionisierender Strahlung sprechen, denn „radioaktiv“ heisst übersetzt "strahlenaktiv". Und eine „strahlenaktive Strahlung“ macht als Begriff keinen Sinn. Radioaktivität ist eine physikalische Eigenschaft von gewissen Stoffen, wie sich zersetzenden Isotopen, z.B. Radium oder Strontium. Und sie führt zu sehr eingreifenden Konsequenzen in der belebten Natur, indem in den Körperzellen chemische Verbindungen (wie z.B. DNA= Erbsubstanz) ionisiert werden. Ionisation ist ferner auch eine Eigenschaft von Röntgenstrahlen oder beschleunigten Elektronen.
Arzt im Dienste sozialer Verantwortung
Claudio Knüsli mahnt zur Vorsicht im Umgang mit diagnostischen CT-Untersuchungen (Bild:privat)
Der Onkologe Dr. med. Claudio Knüsli war bis 2011 Präsident des Schweizer Zweigs der IPPNW, Internationale Ärzte für die Verhütung des Atomkriegs - Ärzte in sozialer Verantwortung e.V.. Die Organisation ist ein weltweiter Zusammenschluss von Human-, Tier- und Zahnärzten, der sich vor allem für die atomare Abrüstung einsetzt. Die Geschichte des Vereins begann während des Kalten Krieges 1980. Der sowjetische Kardiologe Evgeny Chasow und sein US-amerikanischer Kollege Bernard Lown gründeten mit vier weiteren Ärzten aus den USA und der Sowjetunion den Verein der Ärzte zur Verhütung eines Atomkrieges. (International Physicians for the Prevention of Nuclear War, kurz: IPPNW) 1985 erhielt der Verein den Friedensnobelpreis für seine Informationsarbeit über die katastrophalen Folgen eines Nuklearkriegs für die Bevölkerung. Bei einem IPPNW-Kongress über die Sicherheit von AKWs bei Flugzeugabstürzen war Claudio Knüsli erstmals auf die Organisation aufmerksam geworden und hat sich in der Folge mehr und mehr mit Schäden durch niedrige ionisierende AKW-Strahlung und die Risiken für die Bevölkerung beschäftigt – und er wird nicht müde, darüber aufzuklären.
Originalartikel
Links:
Präsentation der Studie von Claudio Knüsli "Ionizing Radiator: Medical Risks - New Aspects"
Ergebnisse der INWORKS-Studie über Angestellte von AKWs
Ergebnisse der Studie von Ben Spycher über die Gefahr einer minimen Dosisrate von 1mSV/Jahr
Alternativen zu Computertomographie-Untersuchungen empfohlen von der Gesellschaft für Chirurgie in der Schweiz
Verordnung des Schweizer Bundesamtes für Gesundheit (BAG) bezüglich Radonbelastung in Häusern
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